Mit der ökosozialen Steuerreform hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Emissionen beschlossen. Entlastung soll jedoch der gleichzeitig eingeführte Klimabonus, der abhängig von der Region zur Auszahlung gelangen soll, schaffen.
Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes und des Einkommensteuertarifs sind ebenfalls fixiert.
In dem ökosozialen Gesetzespaket sind viele weitere steuerlichen Änderungen verpackt, die ungerechtfertigterweise in den Hintergrund gedrängt wurden. Weitere Gesetzes im zeitlichen Umfeld zur Novelle fanden überhaupt keine (mediale) Beachtung. Das Ziel der Broschüre liegt darin, die wesentlichen Bestimmungen verständlich aufzubereiten.
Beispiele und Tipps runden die Broschüre ab.
Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 enthält umfassende Änderungen des Steuerrechts. Das Investitionsprämiengesetz soll einen Anreiz zum Erwerb von abnutzbarem Anlagevermögen schaffen.Weitere Gesetzesänderungen betreffen unter anderem die Reduktion der Umsatzsteuer für Gastronomie, Hotellerie, Kunst/Kultur und den Printbereich. Damit nicht genug, gilt es auch, die zahlreichen und unterschiedlichen Raten- und Stundungsmöglichkeiten im Bereich der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger zu analysieren.
Die mit der COVID-19-Krise in Zusammenhang stehenden Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung haben zu einem starken Anstieg an Home-Arbeitsplätzen geführt.
Neben den technischen Herausforderungen, die Sie zu bewältigen hatten, um die Arbeitsplätze einzurichten, werden Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einigen Schwierigkeiten bei der Erledigung der Aufgaben zu kämpfen gehabt haben.
Gut beraten war daher jene Organisation, die sich in diesen Zeiten bereits auf dem Weg der Digitalisierung befunden hat.
Martin Puchinger und Hubertus Seilern-Aspang sind Mitautoren des von Tannert/Kotschnigg/Twardosz herausgegebenen Kommentars zum Finanzstrafgesetz
Hubertus Seilern-Aspang ist Mitautor des von Althuber/Lang/Twardosz herausgegebenen Handbuch Selbstanzeige. Darin beleuchtet er die finanzstrafrechtlichen Fragen zur Verjährung und umsatzsteuerliche Sonderfragen im Zusammenhang mit Selbstanzeigen
Hubertus Seilern-Aspang ist Mitautor des von Bürgler/Wakounig herausgegebenen Tax Compliance und Steuerkontrollsysteme und behandelt sie finanzstrafrechtlichen Erfordernisse eines Steuerkontrollsystems
Hubertus Seilern-Aspang ist Mitautor des von Lewisch herausgegebenen Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit der Jahre 2015 und 2019 zu finanzstrafrechtlichen Themen
Schwangerschaft und Geburt stellen eine Familie vor neue Herausforderungen und eine neue Lebenssituation.
Neben den Vorbereitungen für den Nachwuchs sind aber auch die zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Es gibt schon während der Schwangerschaft viele Punkte mit der Partnerin und dem Partner zu besprechen, die weit über die Frage der Farbe und des Modells des Kinderwagens hinausgehen.
Mit der 3. Auflage des Praxishandbuchs zur Bundesabgabenordnung, das im Frühjahr 2017 erscheinen wird, werden unter anderem die Neuerungen im Bereich der Rechnungslegung dargestellt.
Die Buchführungspflichten haben durch die verpflichtende Nutzung von elektronischen Registrierkassen ebenfalls geändert.
In diesem Buch beschäftigt sich Martin Puchinger mit den steuerlichen und unternehmensrechtlichen (bilanziellen) Besonderheiten von Investmentfondsanteilen im Abschluss von Personen- oder Kapitalgesellschaften.
Gemeinsam mit Mag Andreas Helnwein hat Martin Puchinger eine Sammlung der für Österreich relevanten internationalen Sozialversicherungsabkommen herausgegeben.
Dr Clemens Endfellner und Martin Puchinger sind Herausgeber der „Eigenkapitalfinanzierung“. Darin werden steuerliche und unternehmensrechtliche Besonderheiten bei der Finanzierung von Gesellschaften mittels Eigenkapital dargestellt.
Gemeinsam mit Dr Clemens Endfellner und Mag (FH) Markus Leonhard hat Martin Puchinger seit 2009 die Aktualisierung des Österreichischen Gebührenlexikons übernommen. 2017 erscheint eine Aktualisierung.
Mit der 2. Auflage des Praxishandbuchs zur Bundesabgabenordnung werden unter anderem die Neuerungen im Bereich des Bundesfinanzgerichts dargestellt. Die bisherige Berufung heißt nunmehr Bescheidbeschwerde und der Unabhängige Finanzsenat wird durch das Bundesfinanzgericht ersetzt.
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