Verlängerung der reduzierten Umsatzsteuersätze.
Mit dem beschlossenen COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wird der auf 5 % herabgesetzte Umsatzsteuersatz für Gastronomie, Hotellerie und die Kulturbranche für Umsätze bis 31. Dezember 2021 beibehalten.
Der Publikationsbereich (Bücher und Zeitschriften) profitiert ebenfalls von der Fortgeltung der Umsatzsteuerreduktion. Nicht verlängert wird jedoch der ermäßigte Steuersatz für Zeitungen und andere periodische Druckschriften.
Halbierung der Umsatzsteuer auf Damenhygieneartikel.
Mittels Abänderungsantrag wurde der Umsatzsteuersatz für Damenhygieneartikel von 20 % auf 10 % gesenkt. Die Änderung gilt für Umsätze ab dem 1. Jänner 2021. Es bleibt abzuwarten, ob die damit einhergehende Preisreduktion auch an die Kundinnen weitergegeben wird.
Umsatzsteuerbefreiung für COVID-19-Tests und -Impfstoffe.
Basierend auf einer EU-Initiative werden ab 1. Jänner 2021 Umsätze im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen und COVID-19-Tests einer echten Umsatzsteuerbefreiung unterliegen.
Das bedeutet, dass Vorsteuern, die in (direktem) Zusammenhang mit den steuerbefreiten Umsätzen bestehen, von den Unternehmern in Abzug gebracht werden können.
Die EU erhofft sich damit eine Reduktion der entsprechenden Impf- und Testkosten. Testungen bzw Impfungen, die bis 31. Dezember 2020 durchgeführt werden, unterliegen jedoch noch nicht der Steuerbefreiung. Eventuell greifen jedoch andere Steuerbefreiungen (bspw im Bereich der ärztlichen Behandlung).
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