Die Abrechnung der Löhne und Gehälter stellt Unternehmerinnen und Unternehmer jeden Monat aufs Neue vor Fragen, die es zu beantworten gilt.
Der Zweck der Buchführung besteht nicht darin, gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen sondern soll Unternehmerinnen und Unternehmer über die derzeitige Lage informieren.
Der aufzustellende Jahresabschluss informiert Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur über bereits bekannte Zahlen – wie Zahlen lesbar werden.
Die Steuererklärung muss kein notwendiges Übel sein; sie kann zur Liquidität des Unternehmens beachtlich beitragen.