28. Februar 2025
Die österreichische Bundesregierung hat ihr Regierungsprogramm für die kommende Legislaturperiode vorgestellt. Es enthält zahlreiche steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen, die insbesondere für Unternehmer, Arbeitnehmer und Investoren von Interesse sind. Wir haben relevante Punkte für Sie zusammengefasst.
Änderungen in der Umsatzsteuer: Abschaffung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen
Die Bundesregierung plant, den bisher geltenden Umsatzsteuer-Nullsatz für Photovoltaikanlagen vorzeitig abzuschaffen. Damit entfällt die steuerliche Begünstigung beim Kauf und der Installation solcher Anlagen, was eine Erhöhung der Investitionskosten für Unternehmen und private Haushalte bedeutet.
Steuerfreie Mitarbeiterprämie: Einführung und Rahmenbedingungen
Ab 2025 wird eine steuerfreie Prämie für Mitarbeiter eingeführt. Die Eckpunkte sind:
- Maximal 1.000 € pro Mitarbeiter und Jahr
- Gilt auch für Unternehmen ohne Kollektivvertrag
- Eine mögliche Verlängerung wird evaluiert
Änderungen in der Grunderwerbsteuer
Eine (angebliche) Lücke im Steuerrecht soll bereits ab 1. Juli 2025 geschlossen werden:
- Große Immobilientransaktionen mittels Share Deals sollen steuerlich effektiver erfasst werden. Details bleibt die Regierungserklärung schuldig.
- Die Zusammenrechnung verbundener Erwerber soll eingeführt werden.
Zu erwähnen ist, dass unseres Erachtens keine Lücke geschlossen werden soll sondern eine seit Jahrzehnten in Deutschland und Österreich gängig Möglichkeit, die Grunderwerbsteuerpflicht nicht auszulösen, wenn Gesellschaftsanteile übertragen werden (und nicht die Liegenschaft selbst übertragen wird), abgeschafft werden soll.
Mietendeckelung und Maßnahmen für leistbares Wohnen
Um die steigenden Wohnkosten zu begrenzen, plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Mietpreisdämpfung:
- Einführung eines neuen Index zur Wertsicherung von Mietverträgen. Zu diesem Zweck wird auf Basis des VPI ein neuer Index für Wohnraumvermietung geschaffen, der mit maximal 3 Prozent sowie bei darüberliegenden Inflationsraten mit einer Hälfteregelung Mieterin, Mieter/Vermieterin, Vermieter festgesetzt.
- Bei Vollanwendungsbereich MRG sowie bei Kategorie- und WGG-Mieten wird die Indexierung des Mietzinses auf Basis VIP für 2025 ausgesetzt. Für 2026 mit max 1 Prozent und 2027 max 2 Prozent bestimmt. Ab 2028 kommt der oa neue Index zur Anwendung.
- Verstärkte Förderung des sozialen Wohnbaus
- Steuerliche Anpassungen zur Unterstützung von Investitionen in leistbaren Wohnraum
Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Vermieter und Investoren sollten genau beobachtet werden.
Weitere Anpassungen im Bereich Lohn- und Einkommensteuer
Folgende Änderungen sind geplant:
- Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55 % um vier Jahre
- Aussetzung eines Drittels der Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif (Kalte Progression); damit wird die kalte Progression wieder zum Teil reaktiviert
- Erhöhung der Tabaksteuer sowie Ausweitung auf alternative Erzeugnisse
- Reduktion des Kilometergeldes für Fahrräder und Motorräder auf 25 Cent
- Steuerliche Begünstigungen (Überstunden & Co) werden in Aussicht gestellt, das dürfte aber erst 2027 verwirklicht werden.
- Einführung einer Widmungsabgabe auf Widmungsgewinne im Immobiliensektor
Änderungen bei Unternehmenssteuern und Betriebsübergaben
- Gewinnfreibetrag: Ab 2027 Erhöhung des Grundfreibetrags von 33.000 € auf 50.000 €
- Erhöhung der Luxustangente für Firmenfahrzeuge auf 55.000 € ab 2027
- Förderung von Betriebsübergaben: Anhebung des steuerlichen Veräußerungsfreibetrags von 7.300 € auf 45.000 € ab 2027
- Der Hälftesteuersatz bei Betriebsübergaben bzw Betriebsaufgaben soll weiterhin bestehen bleiben, jedoch entfällt das „Berufsverbot“ (dh keine Einschränkung des Zuverdienstes nach Betriebsübergabe bzw Betriebsaufgabe)
Diese Maßnahmen sollen Investitionen erleichtern und die Unternehmensnachfolge fördern.
Änderungen in der Besteuerung von Kapital / Banken / Stiftungen
- Anpassungen bei der Bankenabgabe (Stabilitätsabgabe) mit zusätzlichen Einnahmen von 500 Mio. € für 2025/26
- Anhebung der Stiftungseingangssteuer auf 3,5 % sowie der Zwischensteuer für Stiftungen auf 27,5 %
Diese Änderungen sind insbesondere für Banken, Stiftungen und Kapitalgesellschaften relevant.
Bürokratieabbau und Entlastungen für Unternehmen
- Pauschalierung wird ab 2025 auf 320.000 € (13,5 %) und ab 2026 auf 420.000 € (15 %) angehoben
- Registrierkassenpflicht: Belegausstellungspflicht bis 35 € wird abgeschafft (stattdessen digitaler Beleg)
- Erleichterungen für Handwerksbetriebe: Einführung eines neuen Handwerkerbonus
Diese Maßnahmen sollen kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Bürokratiebelastung zu reduzieren.
Förderung von Fachkräften und ältere Arbeitnehmer / Belastung für Pensionisten
- Einführung eines Modells für „Arbeiten im Alter“ mit begünstigter Besteuerung (25 % Endbesteuerung) und Sozialversicherungsbefreiung
- Mehr AMS-Mittel für Kurzarbeit, Arbeitsstiftungen und Fachkräfteoffensiven (230 Mio. € für 2025, 100 Mio. € für 2026)
- Änderungen im Bereich der Bildungskarenz: So soll kein direkter Anschluss der Bildungskarenz an die Elternkarenz möglich sein
- AMS-Zuverdienstgrenze: Ein Zuverdienst soll ua nur möglich sein, wenn bisher schon ein Zuverdienst bestand. Die Neuaufnahme einer geringfügigen Beschäftigung ist nur für sechs Monate und dies nur bei Langzeitarbeitslosen möglich
- Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von Pensionisten auf 6 % ab 1. Juni 2025.
- Krankenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte: Bisher war diese nur bei einer Option in die Versicherungspflicht vom Dienstnehmer zu bezahlen
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
- Kein Vorsteuerabzug für Luxusimmobilien
- Ausweitung des Reverse-Charge-System der Umsatzsteuer auf Grundstücke
- Änderungen im Bereich der Wegzugsbesteuerung
Weitere Maßnahmen
- Erhöhung der Gebühren (Inflationsanpassung)
- Anhebung der Tabaksteuer und Ausweitung auf alternative Erzeugnisse
- Motorbezogene Versicherungssteuer auch bei E-Autos