Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag gem § 10 EStG erlaubt Ihnen, einen Teil Ihres Gewinnes steuerfrei zu stellen, sofern dieser Betrag für begünstigte Investitionen verwendet wird.
Sollten Sie noch keine begünstigten Investitionen in 2023 getätigt haben (bspw neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren, ausgenommen bestimmte PKWs), können auch bestimmte Wertpapiere angeschafft werden, um die Begünstigung in Anspruch zu nehmen.
Die Anschaffung ist bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Bei Wertpapieren ist es erforderlich, dass der Zugang zum Depot noch heuer erfolgt.
Es ist daher erforderlich, den Gewinn des Jahres 2023 abzuschätzen, ob den optimale Anschaffung zu ermitteln.
In diesem Zusammenhang muss heuer erstmals auch der Investitionsfreibetrag mitberücksichtigt werden. Dieser kann für bestimmte Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden. Wird der IFB genutzt, kann der Gewinnfreibetrag für dieses Wirtschaftsgute nicht zusätzlich geltend gemacht werden. Das gilt es abzuwägen.
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