Ab dem 1. Jänner 2025 wird in Österreich ein Einwegpfandsystem für Getränkeverpackungen eingeführt. Folgendes ist zu erwähnen:
Das Pfandsystem betrifft Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter, die mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet sind. Pro Verpackung wird ein Pfandbetrag von 25 Cent erhoben, der beim Kauf auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird.
Ein wichtiger Punkt für Unternehmen: Die Pfandbeträge unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht. Das liegt daran, dass es sich nicht um ein Entgelt für eine Leistung handelt, sondern um einen durchlaufenden Posten. Für eine korrekte Rechnungslegung muss der Pfandbetrag getrennt und mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % ausgewiesen werden.
Das Einwegpfandsystem soll die Recyclingquote erhöhen und sicherstellen, dass wertvolle Materialien wie Kunststoff und Metall wiederverwendet werden. Unternehmen tragen durch die korrekte Umsetzung dieses Systems zu einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft bei.
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