Einwegpfandsystem ab 2025 – was ist das?

12. Dezember 2024

Ab dem 1. Jänner 2025 wird in Österreich ein Einwegpfandsystem für Getränkeverpackungen eingeführt. Folgendes ist zu erwähnen:

Einwegpfandsystem ab 2025: Was Unternehmen wissen müssen

Das Pfandsystem betrifft Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter, die mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet sind. Pro Verpackung wird ein Pfandbetrag von 25 Cent erhoben, der beim Kauf auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird.

Wie funktioniert das Pfandsystem?

  • Erstinverkehrsetzer (Produzenten oder Importeure) sind verpflichtet, den Pfandbetrag von ihren Abnehmern zu erheben.
  • Endverbraucher geben die leeren Verpackungen bei Rücknahmestellen (z. B. Automaten oder manuell) ab und erhalten den Pfandbetrag erstattet.
  • Das System wird von der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH organisiert, die für Abrechnung und Rückerstattung zuständig ist.

Keine Umsatzsteuerpflicht auf Pfandbeträge

Ein wichtiger Punkt für Unternehmen: Die Pfandbeträge unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht. Das liegt daran, dass es sich nicht um ein Entgelt für eine Leistung handelt, sondern um einen durchlaufenden Posten. Für eine korrekte Rechnungslegung muss der Pfandbetrag getrennt und mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % ausgewiesen werden.

Warum das neue System?

Das Einwegpfandsystem soll die Recyclingquote erhöhen und sicherstellen, dass wertvolle Materialien wie Kunststoff und Metall wiederverwendet werden. Unternehmen tragen durch die korrekte Umsetzung dieses Systems zu einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft bei.