Ausfallbonus ab 16. Februar 2021 beantragbar

19. Januar 2021

Entsprechend der Information des Bundesministeriums für Finanzen sehen die Eckpunkte des neuen Ausfallbonus wie folgt aus:

Der Bonus beträgt bis zu 30 % des Umsatzes des Vergleichsmonats im Jahr 2019. Konkret werden 30 % des Umsatzausfalls ausgeglichen, wenn der Umsatzausfall mehr als 40 % beträgt. Der Ausfallbonus ist jedoch mit EUR 60.000 pro Monat gedeckelt.

Die Hälfte des Ausfallsbonus setzt sich aus einem Vorschuss auf den „Fixkostenzuschuss 800.000“ und die andere Hälfte stellt einen tatsächlicher Ausfallbonus dar. Das bedeutet: Wird ein Ausfallsbonus beantragt, muss auch der Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt werden. Im Rahmen dieses Antrags, ist auch der Umsatzeinbruch durch einen Steuerberater im Nachhinein zu überprüfen.

Erstmals kann der Ausfallbonus ab 16.2.2021 für Jänner 2021 beantragt werden. Der Antrag kann vom Steuerpflichtigen selbst oder durch einen Steuerberater über FinanzOnline eingebracht werden.

Die näheren Details sind noch offen.