Das Landwirtschaftsministerium setzt einen Verlustersatz in der Höhe von 60 Mio. Euro um. Dabei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, mit dem Einkunftsverluste aufgrund Corona-bedingter Einnahmeausfälle teilweise ersetzt werden.
Die Betriebe und Betriebszweige in der der Landwirtschaft sind unterschiedlich hart vom Einbruch ihrer Absatzmöglichkeiten betroffen. Der Verlust wird daher für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Übersteigt der pauschal errechnete Verlust eine bestimmte Höhe, werden 70% des errechneten Verlustes als Förderung gewährt.
Voraussetzungen für die Unterstützung:
Die Abwicklung erfolgt über Beantragung ab 15. Februar 2021 bei der Agrarmarkt Austria (AMA).
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