Die Antragstellung des Härtefallfonds Phase 2 ist nur mehr bis einschließlich 31. Juli 2021 möglich.
Härtefallfonds Phase 2
Der Fonds umfasst 15 Betrachtungszeiträume, der letzte umfasste den Zeitraum 16. Mai bis 15. Juni 2021. Mit dem monatlichen Zuschuss sollten ua Ein-Personen-Unternehmer und andere Selbständige einen Ersatz des Ausfalls von Einnahmen/Einkünften aufgrund der COVID-19-Krise erhalten. Diese Förderung ist jedoch vom Ausfallsbonus bzw Umsatzersatz, der über FinanzOnline zu beantrage ist, zu unterscheiden. Die Förderung hängt von zahlreichen Voraussetzungen ab. Es musste entweder ein Umsatzausfall von 50 %, ein Betretungsverbot vorliegen oder aber es mussten die Einnahmen so gering sein, dass bestimmte Lebenshaltungsgrenzen nicht erreicht wurden. Der Antrag kann über die Website der Wirtschaftskammer Österreich gestellt werden. Abhängig von anderen Einkünften und den Einnahmen aus dem Unternehmen kann der Bonus maximal EUR 2.000,00/Monat betragen. Weiters ist ein Come-Back-Bonus von EUR 500,00 vorgesehen.
Härtefallfonds Phase 3
Seitens der Regierung wurde die (nochmalige) Fortsetzung des Härtefallfonds beschlossen. Die neue Richtlinie ist aktuell noch in Ausarbeitung. Der Zuschuss ist für den Zeitraum Juli bis September 2021 beantragbar; für den Zeitraum 16. Juni bis 30. Juni 2021 soll eine Pauschalregelung getroffen werden. Eine Antragstellung soll ab Anfang August 2021 möglich sein.
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