Die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten ist veröffentlicht. Der aktuelle Beitrag umreißt die wesentlichen Bestimmungen. Die Fixkosten des Unternehmens werden bei Vorliegen der Voraussetzungen wie folgt ersetzt…
Die Auszahlung des Fixkostenzuschusses kann in drei Tranchen beantragt werden:
Liegen die qualifizierten Daten aus dem Rechnungswesen bereits bei Beantragung der zweiten Tranche vor, kann der gesamte Fixkostenzuschuss bereits mit dieser Tranche (ab 19. August 2020) beantragt werden. In den Auszahlungsersuchen für die zweite und dritte Tranche wird die Höhe der Umsatzausfälle und Fixkosten in jedem Fall durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen sein, auch wenn der beantragte Gesamtzuschuss die Höhe von EUR 12.000 nicht übersteigt.
Unternehmen, die einen Fixkostenzuschuss von unter EUR 12.000 beantragen, können im Zusammenhang mit der Beantragung des Fixkostenzuschusses angefallene Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Bilanzbuchhalterkosten bis maximal EUR 500 als Fixkosten berücksichtigen.
Bitte vergessen Sie als Antragsteller nicht, die aktuelle Zustimmungserklärung unter fixkostenzuschuss.at/zustimmungserklaerung auszufüllen und zu unterzeichnen.
Was sind Fixkosten?
Von den Fixkosten sind Versicherungsleistungen, die diese Fixkosten im Versicherungsfall abdecken, in Abzug zu bringen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Fixkostenzuschuss zu beantragen?
Wo kann ich den Fixkostenzuschuss beantragen?
Die neu geschaffene COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH, kurz COFAG, entscheidet über eingereichte Anträge nach abgeschlossener Antragsprüfung. Technische Schnittstelle für die Einbringung der Anträge ist ausschließlich das Verfahren FinanzOnline.
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